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Kinderschutz

Der SC-Delphin Bad Schwartau e.V. und alle seine Mitglieder, Vorstände, Übungsleiter und Trainer sehen den Kinderschutz als integrativen Bestandteil ihrer Vereinsarbeit. Aus diesem Grund haben wir dies auch in unserer Satzung verankert

Da gerade in einem Schwimmverein der Umgang mit Menschen sehr körperlich sein kann, haben wir hiermit gemeinsam einen Rahmen definiert in dem wir alle uns bewegen und unsere Handlungen darstellen. Dies insbesondere um Missverständnisse zu vermeiden und neuen Vereinsmitglieder und Trainern einen Leitfaden zu geben.

Besondere Verhaltensregeln gelten in unserer Schwimmausbildung:

Trainer und Übungsleiter

Unsere Trainer und Übungsleiter haben als oberste Aufgabe die Aufsichtspflicht. Daher ist es nötig, dass auch in den Sammelumkleiden die Trainer je nach Altersgruppe sich ggfs. mit umkleiden. Auch sorgt das gemeinsame Duschen für mehr Disziplin und zügigeres Verhalten der Kinder und liegt damit im Handlungsrahmen des Trainers. Körperkontakt bzw. direkte Hilfe beim Anziehen unterlassen Trainer und Übungsleiter. Sollte eine Trainerin oder ein Trainer in Umkleide- oder Duschbereiche des anderen Geschlechts zur Hilfe gerufen werden ist es angezeigt soweit möglich eine zweite erwachsene Person hinzuzuholen. Im Wasser oder Beckenrand kann es aufgrund von Trainingszwecken zu direkten Berührungen kommen.  Umkleiden in Einzelumkleiden gemeinsam mit einem Schutzbefohlenen gibt es nicht. Neben den fachlichen Schulungen, legen Trainer und Übungsleiter vor Einstellung und dann alle fünf Jahre ihr erweitertes Führungszeugnis vor.

Eltern und Kinder

Gerade für Eltern der Schwimmausbildung sind viel Fragen und Unklarheiten vor der ersten Stunde. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kinder nicht im Flur vor der Kabinen sich umziehen. Sollte Ihr Kind noch nicht in der Lage sein sich selbst umzuziehen, dass nutzen Sie mit ihm die Einzelumkleidekabinen und räumen Sie sie danach (Schließfach). Bitte halten Sie sich als Eltern möglichst nicht im Duschbereich, bzw. im Gang zwischen den Umkleiden und Duschen auf. Grundsätzlich sollen die Kinder die Sammelumkleiden nutzen. Vertrauen Sie ihrem Kind, es wird es schaffen. Je seltener Sie in der Halle dem Schwimmunterricht beiwohnen, desto schneller wird ihr Kind schwimmen sicher beherrschen. Der Blick zu Mama und Papa lenkt nicht selten von der Aufgabe ab. Als Elternteile bitten wir Sie sich aus den Sammelumkleiden fern zu halten. Wenn es Probleme gibt sprechen Sie bitte Trainer an. Wenn überhaupt betreten Sie diesen nicht alleine.

Vorstand

Der Vorstand legt ebenso nach der Ernennung, bzw. im Rhythmus von 5 Jahren ein erweitertes Führungszeugnis vor. Der Vorstand verhält sich in der Halle auch in dem Rahmen, wie die Trainer handeln. Der Vorstand benennt Ansprechpartner für die Eltern, Trainer und Übungsleiter (männlich und weiblich) für das Thema sexualisierte Gewalt. Der erste und/oder zweite Vorsitzende sind bei Gewalttaten direkt in die Handlungsschritte eingebunden und können bei Unsicherheiten gerne angesprochen werden. Der Vorstand hat das Recht und die Pflicht Straftaten der Polizei kenntlich zu machen.

Kinderschutz-Beauftragter

Außerdem hat der Vorstand einen Kinderschutzbeauftragten ernannt:

Dirk Peine

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